Alternativ zu der ausführlichen Ausbildungspräsentation, finden Sie die Informationen zu Ihrem Weg ins Cockpit auch in unserem

 Wird grade überarbeitet

zum Nachlesen noch einmal kurz zusammengefasst.

Unser Jugendschutzkonzept

 Jugendschutzkonzept

Termin

Gern beantworten wir Ihnen weitere Fragen zur Ausbildung in einem persönlichen Gespräch. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, um mit dem zuständigen Ansprechpartner einen Termin zu vereinbaren.

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Motorflug


motorflugzeug

Überblick Motorflugausbildung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V.
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Mindestalter für Ausbildungsbeginn: 16 Jahren
  • Mindestalter für Berechtigungserwerb: 17 Jahre

Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung erfolgt in Lehrgangsform und umfasst mindestens 80 Stunden Unterricht in den Fächern:

  • Technik
  • Aerodynamik
  • Navigation
  • Funknavigation
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Selbstverständlich erwerben die Flugschüler im Rahmen ihrer Ausbildung bei uns auch das Funksprechzeugnis BZF II (Deutsch).

Sie möchten auch im Ausland fliegen? Kein Problem! Natürlich bieten wir auch regelmäßig Lehrgänge für das BZF I (Englisch) in unserer Flugschule an.


Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 bzw. 45 Flugstunden (siehe auch unter Berechtigung) und gliedert sich im Wesentlichen in drei Abschnitte:

  • Erlangen der Alleinflugreife
  • Erlangen der Überlandflugreife (inkl. Einweisung auf ein zweites Muster)
  • Prüfungsreife

Die Ausbildung endet schließlich mit einer praktischen Prüfung durch die Bezirksregierung Münster.

Soweit Sie später weitere Berechtigungen, etwa zum Nachtflug (NVFR), erwerben möchten, können Sie das selbstverständlich auch in unserer Flugschule tun.


Berechtigung

 

PPL (Private Pilot License)

 

LAPL (Light Aircraft Pilot License) 

 
  • Einmotorige Landfluzeuge mit Kolbentriebwerk
  • Maximales Abfluggewicht: 2 Tonnen
  • Fliegen nach Sichtflugregeln (VFR)
  • Gültigkeit: Weltweit
 
  • Einmotorige Landfluzeuge mit Kolbentriebwerk
  • Maximales Abfluggewicht: 2 Tonnen
  • Fliegen nach Sichtflugregeln (VFR)
  • Gültigkeit: EU-weit
  • Maximal drei Passagiere

Segelflug

segelflug

Überblick Segelflugausbildung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V.
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Mindestalter für Ausbildungsbeginn: 14 Jahren
  • Mindestalter für Berechtigungserwerb: 16 Jahre

Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung erfolgt in Lehrgangsform und umfasst Unterricht in den Fächern:

  • Technik
  • Aerodynamik
  • Navigation
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Darüber hinaus beinhaltet die Ausbildung auch den Erwerb des Funksprechzeugnisses BZF II in deutscher Sprache. Erforderlich ist zusätzlich eine Ausbildung über Sofortmaßnahmen am Unfallort, die natürlich ebenfalls in unserer Flugschule absolviert werden kann und übrigens auch für den Führerschein anerkannt ist.


Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung vom ersten Flug bis zu ihrem Abschluss umfasst mindestens 25 Stunden und erstreckt sich über mehrere Abschnitte und Stationen:

  • Doppelsitzig mit Fluglehrer auf ASK 21
  • A-Prüfung (Drei Alleinflüge)
  • Ein- und doppelsitzige Flüge auf ASK 21
  • Umschulung auf Einsitzer
  • B-Prüfung im Einsitzer
  • Vertiefung der fliegerischen Fähigkeiten & Umschulung auf weitere Muster
  • C-Prüfung im Einsitzer
  • 50km-Streckenflug im Einsitzer

Natürlich kann die Lizenz bei uns später auch problemlos erweitert werden, beispielsweise um die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler.


Kosten

Fluggebühren Pauschal pro Jahr 400 € 
Theoretische Ausbildung Pauschal  65 € 
Flugfunkzeugnis BZF II Pauschal 50 €
Prüfungsgebühren Bezirksregierung Münster 100 €
Prüfung BZF II Bundesnetzagentur 110 €
Unterrichtsmaterial   50 €
Gesamtsumme (bei Abschluss der Ausbildung innerhalb von zwei Jahren) 1.095 €

Hinzu kommen einmalig 400 € Aufnahmegebühr (200 € für Jugendliche) sowie ein jährlicher Beitrag von 360 € (216 € für Jugendliche) für die Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V. Jährlich sind 50 Baustunden abzuleisten, andernfalls werden diese mit 8 € / Stunde in Rechnung gestellt. Nach Abschluss der Ausbildung stehen weitere Abrechnungsmodelle zur Verfügung, um den individuellen Bedürfnissen des Piloten gerecht zu werden. Bitte sprechen Sie uns an.

Ultraleicht


ultraleicht

Überblick Ultraleichtflugausbildung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V.
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit
  • Mindestalter für Ausbildungsbeginn: 16 Jahren
  • Mindestalter für Berechtigungserwerb: 17 Jahre

Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung erfolgt in Lehrgangsform und umfasst mindestens 60 Stunden Unterricht in den Fächern:

  • Aerodynamik
  • Navigation
  • Technik inkl. Pyrotechnik
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Selbstverständlich erwerben die Flugschüler im Rahmen ihrer Ausbildung bei uns auch das Funksprechzeugnis BZF II (Deutsch). Zudem muss die erfolgreiche Teilnahme an einer aktuellen Unterrichtung in Sofortmaßnahmen am Unfallort nachgewiesen werden, die Sie ebenfalls in unserer Flugschule absolvieren können.


Praktische Ausbildung (vgl. § 42 LuftPersV)

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Berechtigung

Angeflogen dürfen je nach Flugfunkzeugnis:

  • Ultraleicht-Plätze
  • Sonderlandeplätze
  • Flughäfen

Kosten

Praktische Ausbildung Pauschal 575 € 
Theoretische Ausbildung Pauschal  550 € 
Charter C42 30 Stunden á 70 € 2.100 €
Landegebühren ca. 80 Stück á 4,50 € 360 €
Flugfunkzeugnis BZF II Pauschal 130 €
Prüfungsgebühren Bezirksregierung Münster 250 €
Prüfung BZF II Bundesnetzagentur 110 €
Unterrichtsmaterial 150 €
Gesamtsumme 4.195 €

Hinzu kommen einmalig 400 € Aufnahmegebühr (200 € für Jugendliche) sowie ein jährlicher Beitrag von 360 € (216 € für Jugendliche) für die Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V. Jährlich sind 15 Baustunden abzuleisten, andernfalls werden diese mit 8 € / Stunde in Rechnung gestellt.

Ballon


ballon

Überblick Ballonausbildung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V.
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Mindestalter für Ausbildungsbeginn: 14 Jahren
  • Mindestalter für Berechtigungserwerb: 16 Jahre

Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung beinhaltet Unterricht in den Fächern:

  • Technik
  • Aerostatik
  • Navigation
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Selbstverständlich erwerben die Flugschüler im Rahmen ihrer Ausbildung bei uns auch das Funksprechzeugnis BZF II (Deutsch).


Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 16 Stunden Fahrzeit (gesetzl. Minimum; realistisch sind ca. 20 Std.) und beinhaltet unter anderem:

  • Start- sowie Fahrtvorbereitung
  • Aufrüsten, Start, Fahrt und Landung mit einem Heißluftballon
  • Mindestens Zehn Ballonfüllungen
  • Fahrten bei Temperaturunterschieden von mindestens 20° C
  • Mindestens 20 Landungen
  • Entleeren, Warten und Verpacken nach der Landung
  • Fahrten im Luftraum C und / oder D
  • Überwachte Alleinfahrt von mindestens 30 Minuten Dauer

Die Ausbildung endet schließlich mit einer praktischen Prüfung durch die Bezirksregierung Münster.


Berechtigung

Der Luftsportclub Hamm e.V. bildet nach neuesten Richtlinien aus. Deshalb bieten wir Ihnen neben der "klassischen" BPL-Ausbildung auch die Möglichekeit zum Erwerb der LAPL (Ballon).

 

BPL (Balloon Pilot License)

 

LAPL (Light Aircraft Pilot License)

 
  • Führen von Heißluftballonen der eingetragenen Größenklasse
  • Erweiterung auf andere Klassen, Gruppen und Berechtigungen möglich
  • Gültigkeit: Weltweit
 
  • Führen von Heißtluftballonen mit max. 3.400 m³ Hülleninhalt
  • Maximal vier Personen an Bord
  • Vereinfachte medizinische Voraussetzungen
  • Gültigkeit: EU-weit

Kosten

Praktische Ausbildung Pauschal 575 €
Theoretische Ausbildung Pauschal  410 €
Charter Ballon 20 Stunden á 150 € 3.000 €
Flugfunkzeugnis BZF II Pauschal 130 €
Prüfungsgebühren Bezirksregierung Münster 100 €
Prüfung BZF II Bundesnetzagentur 110 €
Unterrichtsmaterial   100 €
Gesamtsumme   4.425 €

Hinzu kommen einmalig 400 € Aufnahmegebühr (200 € für Jugendliche) sowie ein jährlicher Beitrag von 360 € (216 € für Jugendliche) für die Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V. Jährlich sind 15 Baustunden abzuleisten, andernfalls werden diese mit 8 € / Stunde in Rechnung gestellt.

Liebe Besucher unserer Website,

 

wir freuen uns, dass ihr den Weg auf unsere Homepage gefunden habt. Bitte beachtet, dass die hier gezeigten Informationen teilweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Wir arbeiten aktuell an einem neuen Internetauftritt, welchen wir euch hoffentlich schon bald zur Verfügung stellen können.

Bis dahin bitten wir um euer Verständnis!

 

Mit fliegerischen Grüßen aus Hamm!

Der Vorstand

Hinweis zu den Kostenaufstellungen

Wir betrachten es als fair, Ihnen frühzeitig möglichst detailliert aufzuschlüsseln, welche Kosten im Rahmen der Pilotenausbildung auf Sie zukommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei stets um eine unverbindliche Schätzung handelt. Insbesondere die anfallenden Fluggebühren können je nach individuellem Ausbildungsfortschritt variieren.

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